Wandelschuldverschreibungen bei der GmbH
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Auch für Unternehmen, die als GmbH organisiert sind, stellt sich bei der Kapitalbeschaffung zunehmend die Frage nach Alternativen zur klassischen reinen Hausbankfinanzierung. Eine interessante Variante, Investoren außerhalb des Bankensektors zu gewinnen, bietet die Kombination einer Fremdkapitalfinanzierung mit einem Anteilserwerbsrecht des Gläubigers. Dadurch erhält der Kapitalgeber die Möglichkeit, sein ursprünglich darlehensweise überlassenes Kapital bei einer positiven Unternehmensentwicklung in eine Eigenkapitalbeteiligung umzuwandeln. Das Aktienrecht bietet mit der Wandelanleihe, deren Ausgabemodalitäten in § 221 AktG geregelt sind, ein solches Instrument. Die bedingte Kapitalerhöhung ermöglicht bei der AG eine Absicherung der in einer Wandelanleihe enthaltenen Aktienerwerbsrechte. Daneben kann eine Wandelanleihe mit einem genehmigten Kapital unterlegt und so ebenfalls die Bedienung der Aktienerwerbsrechte ohne eine Mitwirkung der Hauptversammlung im Zuge des Umtauschvorgangs sichergestellt werden. Mit der Einführung eines genehmigten Kapitals für die GmbH (§ 55 a GmbHG) hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen für den Einsatz eines daran angelehnten Finanzierungsmittels für diese Gesellschaftsform geschaffen. Zunächst werden die Zulässigkeit sowie die rechtliche Konstruktion einer derartigen Gestaltung diskutiert. Daran anschließend wird im Einzelnen dargestellt, wie eine Wandelschuldverschreibung bei einer GmbH mit einem genehmigten Kapital unterlegt wird. Dabei wird auch erläutert, welche Risiken auftreten können und wie man diesen begegnen kann. Außerdem werden weitere zentrale gesellschaftsrechtliche Fragestellungen wie die möglichen Haftungsrisiken für den Kapitalgeber und das Erfordernis sowie die Modalitäten eines Gesellschafterbeschlusses für die Verwendung einer Wandelschuldverschreibung geklärt. Zudem wird ausgehend von der aktienrechtlichen Gesetzeslage auf die Frage eines Bezugsrechts der Gesellschafter auf die Wandelschuldverschreibung eingegangen. Auch hier wird aufgezeigt, wie man die Interessen der verschiedenen Beteiligten adäquat berücksichtigen kann.