Das Binnenmarktziel und seine Bedeutung nach dem Vertrag von Lissabon
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Die EU wandelt sich von einer Wirtschafts- zu einer Wertegemeinschaft. Ob diese These zutrifft, wird in der vorliegenden Studie untersucht. Hierfür werden die Zielbestimmungen der Verträge der EU herangezogen. Durch den Reformvertrag von Lissabon hat - zumindest in den Zielen der EU - eine verstärkte soziale Ausrichtung stattgefunden. Ausdruck dieser Neuausrichtung sind zum einen die zahlreichen neuen sozialen Ziele wie z. B. die in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft. Zum anderen wird die neue Ausrichtung durch die fehlende Verknüpfung des Ziels des Systems des unverfälschten Wettbewerbs mit dem Binnenmarktziel und die damit verbundene Verlagerung des Wettbewerbsziels in ein Protokoll in den Anhang der Verträge deutlich. Zunächst werden die rechtlichen Auswirkungen der Änderungen, die das Binnenmarktziel betreffen, untersucht. Einen Schwerpunkt stellt hierbei das neue Ziel der wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft dar. Es wird erstmals in einem Vertrag der EU normiert, jedoch im Vertragstext nicht weiter konkretisiert, sodass sein Bedeutungsgehalt und seine Verwirklichung fraglich sind. Die Verwirklichung wird auch bezüglich der zahlreichen neuen sozialen Ziele in Frage gestellt, da diese nicht mit ausreichenden Kompetenzen der EU korrespondieren. Der Vorstoß für die Verlagerung des Wettbewerbsziels in ein Protokoll geht auf den zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen amtierenden französischen Staatspräsidenten Sarkozy zurück. Er bezweckte mit dieser Initiative eine Stärkung der europäischen Industriepolitik durch Zusammenschlüsse und durch die Unterstützung von so genannten Europäischen Champions. Obwohl Art. 51 EUV vorsieht, dass Protokolle Bestandteil der Verträge sind und sie somit rechtliche Wirkung entfalten, zeigt die Motivation Sarkozys, dass von einer Auswirkung auf den Wettbewerb in der EU ausgegangen wird. Die Auswirkungen der sozialen Ziele auf den europäischen Binnenmarkt werden denen der Verlagerung des Ziels des Systems des unverfälschten Wettbewerbs gegenüber gestellt. Hierbei werden Parallelitäten deutlich, die auf einen politischen Kompromiss zum Zeitpunkt der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon zurückzuführen sind.