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Beweismethodik in Beratungsfällen

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Das Werk beschreibt den Umgang mit Beweisfragen im Haftungsrecht von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Anlageberatern aus einem übergreifenden Blickwinkel. Mit dieser Analyse verleiht der Verfasser dem vor allem richterrechtlich geprägten Rechtsgebiet ein hohes Maß zusätzlicher Struktur und zeigt zugleich wichtige Orientierungspunkte für die Beratungspraxis auf. Die Gegenüberstellung der drei Beratungsgruppen sowohl in rechtlicher wie auch in tatsächlicher Hinsicht verdeutlicht, dass für die Lösung von Beweisproblemen in Regressprozessen gegen Rechtsanwälte, Steuerberater und Anlageberater eine einheitliche Betrachtungsweise geboten ist. Dabei bezieht die Untersuchung wichtige Neuerungen im jeweiligen Berufsrecht der einzelnen Beratungsgruppen, wie insbesondere das kürzlich eingeführte Beratungsprotokoll nach § 34 Abs. 2a WpHG, mit ein. Auf dieser Grundlage arbeitet der Autor heraus, an welchen entscheidenden Stellen der herrschenden Rechtsprechung ein Änderungsbedarf besteht. Der Referent ist Rechtsanwalt bei Mannheimer Swartling in Frankfurt am Main. Mannheimer Swartling ist die einzige große skandinavische Kanzlei, die in Deutschland – mit zwei Büros – vertreten ist. Die deutsche Praxis konzentriert sich auf die Kernbereiche Corporate Commercial und M& A, Immobilienrecht, Prozess- und Schiedsverfahrensrecht sowie Arbeitsrecht. Zudem berät die Kanzlei in Deutschland auch in den Bereichen Bank- und Finanzrecht, Kartellrecht und Umweltrecht. Gefördert durch die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft.

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2015

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