Juris PraxisKommentar SGB
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Der juris PraxisKommentar zum SGB IX bietet eine umfassende und stets aktuelle Erläuterung der Vorschriften des Rehabilitations- und Schwerbehindertenrechts. Der Kommentar umfasst die Vorschriften des Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - und berücksichtigt die aktuellen Änderungen des Gesetzes zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus (AssPflRG) vom 30.07.2009, BGBl I 2009, 2495. Im Mittelpunkt stehen: Gesundheitsversorgung und Pflegeleistungen Prävention Eingliederungshilfen und Stärkung der Integration Träger der Rehabilitation Diskriminierungsschutz Beschäftigungspflicht Kündigungsschutz behinderter Arbeitnehmer Rechte behinderter Menschen Behindertenvertretung und Interessenvertretungsgremien Insbesondere werden berücksichtigt: • das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung • Verordnungen zum Schwerbehindertenrecht, z. B. die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und die Versorgungsmedizin-Verordnung • das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Das SGB IX ist prinzipiell für die Sozialverwaltungen aller Sozialleistungsbereiche von Bedeutung, ferner für Personalabteilungen und Mitarbeitervertretungen in Unternehmern und nicht zuletzt für die Privatanbieter rehabilitationsspezifischer Dienste und Einrichtungen.