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Privater Vollzug des Unionsrechts
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Das Recht der Europäischen Union wird nicht nur durch mitgliedstaatliche Behörden, sondern zunehmend auch durch Private vollzogen. Rose von Richthofen beschreibt Struktur, Bindungen und Rechtsfolgen dieses privaten Vollzugs aus der Sicht des deutschen Verwaltungsrechts wie auch des Unionsrechts. Dabei wird deutlich, dass der private Vollzug den behördlichen Vollzug nicht ersetzt, sondern ergänzt. Die Privaten werden zwar nicht hoheitlich tätig, stellen aber einen Teil der funktionalen europäischen Verwaltung dar. Als Referenzgebiet wählt die Autorin das europäische Produktzulassungsrecht, das den privaten Vollzug durch Einschaltung von akkreditierten Benannten Stellen seit Jahren vorsieht.
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2015
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