Klimaschutz im Anlagenrecht
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Fossilbasierte Energieerzeugungsanlagen und energieintensive Industrieanlagen sind für etwa 60 % der CO2-Emissionen Deutschlands verantwortlich und belegen die Notwendigkeit von klimaschutzrelevanten Regelungen im Anlagenrecht. Zur Reduktion der CO2-Emissionen aus diesen Sektoren ist das europäische Emissionshandelssystem etabliert worden. Im Hinblick auf die ubiquitäre Wirkungsweise von Treibhausga-sen ist keine anlagenspezifische Reduktion erforderlich, sondern ausreichend, wenn eine absolute Minde-rung der CO2-Emissionen erzielt wird. Der Emissionshandel soll dies über die Festlegung einer maximal zulässigen CO2-Höchstmenge sicherstellen. Diese Arbeit untersucht, ausgehend vom umweltökonomischen Theoriekonzept, die Umsetzung und Weiterentwicklung der Emissionshandelsrichtlinie im nationalen Recht über den Zeitraum der ersten drei Handelsperioden. Es wird gezeigt, dass die Umsetzung durch viele Regelungsdefizite, die auf wirtschaftspolitische Einflussnahmen zurückzuführen sind, geprägt ist. Zudem kommt es mangels abgestimmter Normierung des Klimaschutzrechts zu negativen Wechselwirkungen mit anderen Klimaschutzmaßnahmen, die das Erreichen der Klimaschutzziele insgesamt gefährden.