Open-shell coordination compounds based on cyanide and scorpionate ligands
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Eines der umstrittensten Themen im Bereich des Strafprozessrechts ist die Frage, ob gewonnene Beweise möglicherweise einem Beweisverwertungsverbot unterliegen. Michael Traub beschäftigt sich in der vorliegenden Arbeit mit der Verwertbarkeit von Selbstgesprächen im Strafverfahren. Nach einer allgemeinen Definition des Begriffs „Selbstgespräch“ geht der Autor zunächst der Frage nach, in welchen Fällen ein unselbständiges Verwertungsverbot in Betracht kommt. Sodann widmet er sich der viel diskutierten Problematik des selbständigen Verwertungsverbots bei Selbstgesprächen. Hierbei unterzieht er - vor dem Hintergrund bundesverfassungsgerichtlicher Vorgaben - insbesondere die beiden „Selbstgesprächsentscheidungen“ des Bundesgerichtshofs einer kritischen Prüfung. Im Anschluss hieran versucht Michael Traub, einen eigenen Lösungsansatz zu entwickeln. Der Autor befasst sich in der vorliegenden Arbeit aber auch mit der Verwertbarkeit entlastender Selbstgesprächsinhalte, mit der Auswirkung des Verwertungsverbots auf Mitbeschuldigte, mit der Frage der Fernwirkung sowie mit dem Problem der Erlangung eines Selbstgesprächs durch Privatpersonen. Abschließend geht er noch auf mögliche Folgen für die Verwertungsproblematik bei Tagebüchern ein.