Die kommunikative Kraft der richterlichen Begründung
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Ein richterliches Urteil existiert wie Papiergeld insoweit, wie es von der Mehrheit in einer Gesellschaft als ein solches anerkannt wird. Für ihre kollektive Anerkennung ist die sprachliche Selbstdarstellung justizieller Entscheidungen essentiell. Die Frage lautet: Kann die Darstellungsweise nach dem binären Prinzip von einzig richtigen Entscheidungen vor dem Hintergrund durchgreifender theoretischer Einwände gegen die Dworkinsche These der Existenz einzig richtiger Entscheidungen gerechtfertigt werden? Kann sie etwas anderes als eine vom Rechtsstab zum Machterhalt eingesetzte Täuschung sein? Auf der Grundlage eines fiktionalistischen Verständnisses der juristischen Argumentation wird eine optimistische Antwort formuliert: Die Argumentationsfigur der einzig richtigen Entscheidung ist gerechtfertigt, wenn ihre Kontrafaktizität vom Rechtsstab nicht verschleiert, sondern kommuniziert wird. Die Anerkennung richterlicher Entscheidungen kann so deren sprachliche Selbstdarstellung umfassen.