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Der Ausschluss von Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung

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Die Ausgaben für die Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen stetig. Im Zuge dessen ist der Gesetzgeber gehalten die Arzneimittelausgaben zu reduzieren, was er unter anderem durch den Ausschluss von Arzneimitteln aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung realisiert. Ausgeschlossen sind nach § 34 SGB V nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Arzneimittel für sog. Bagatellerkrankungen, sog. Lifestyle-Arzneimittel, also solche Arzneimittel, die vordergründig die Lebensqualität erhöhen, sowie unwirtschaftliche Arzneimittel. Die Arbeit untersucht die einzelnen Ausschlüsse hinsichtlich ihres Inhaltes, ihrer Ausnahmen sowie der Konkretisierungsbefugnisse des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dabei werden die Ausschlüsse auch auf ihre Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität überprüft und insoweit einer umfassenden Grundrechtsprüfung unterzogen, wobei letztlich die Grundrechte dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers kaum Grenzen setzen.

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2017

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