Ausgewählte betriebsverfassungsrechtliche Aspekte der Arbeitskräfteüberlassung
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Die Betriebsverfassung geht vom klassischen, zweipersonalen Arbeitsverhältnis aus, bei dem die Arbeitskraft nur zu einem Betrieb in Beziehung steht, weshalb in Bezug auf die Arbeitskräfteüberlassung die betriebsverfassungsrechtlichen Mitwirkungs- und Regulierungsinstrumente, nicht so – wie man es gewohnt war und ist – wirken. Bestimmte, ausgewählte betriebsverfassungsrechtliche Aspekte der Arbeitskräfteüberlassung beschäftigen daher Rechtsprechung und Schrifttum schon lange. Dieses Werk behandelt insbesondere folgende Rechtsfragen zum Thema überlassene Arbeitskräfte und Betriebsverfassung: › Betriebszugehörigkeit überlassener Arbeitskräfte › Berücksichtigung bei Schwellenwerten, Wahlrecht zum Betriebsrat › Anwendbarkeit des betriebsverfassungsrechtlichen Versetzungsschutzes › Überlassene als Betriebsratsmitglieder im Beschäftigerbetrieb › Betriebsratsumlagepflicht überlassener Arbeitskräfte › Gleichbehandlung beim Entgelt, der Arbeitszeit und dem Urlaub („sonstige verbindliche Bestimmungen allgemeiner Art“) › Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu Wohlfahrtseinrichtungen und -maßnahmen