Der Anwendungsbereich des neuen Vergaberechts
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Die genaue Reichweite des Anwendungsbereichs des Vergaberechts hat für die Beschaffungspraxis erhebliche Bedeutung. Denn soweit ein zu vergebender öffentlicher Auftrag bzw. eine zu vergebende Konzession von den Vorschriften des novellierten Vierten Teils des GWB und den konkretisierenden Vergabeverordnungen erfasst ist, gelten für diese/n recht weitreichende Vorgaben zur Durchführung des Vergabeverfahrens. Vor diesem Hintergrund gibt die Arbeit zunächst einen Überblick über den Anwendungsbereich des neuen Vergaberechts oberhalb der Schwellenwerte. Anschließend wird untersucht, ob die Anwendungsregelungen für die Rechtsanwender hinreichend nachvollziehbar und verständlich sind, d. h. den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Bestimmtheit, Klarheit und Systemgerechtigkeit genügen. Neben den streng verfassungsrechtlichen Aspekten werden zusätzlich auch rechtspolitische Gesichtspunkte berücksichtigt sowie der grundlegende Aufbau des Vergaberechts oberhalb der Schwellenwerte thematisiert.