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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: von der integrativen hin zur diametralen Amtsausgestaltung?

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Der Fokus der vorliegenden Arbeit richtet sich auf die vom Bundesgesetzgeber gewählte integrative Ausgestaltung des Amtes des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Das Ziel besteht in der Beantwortung der Frage, ob die integrative Amtsausgestaltung, also die Zusammenführung der Aufgaben nach dem IFG und dem BDSG in einer Person, insbesondere unter der unmittelbaren Geltung der VO (EU) 2016/679, zulässig, zwingend oder auch nur sinnvoll ist und folgerichtig aufrechterhalten werden kann. Zudem erfolgt eine vergleichende Betrachtung zwischen der europäischen (diametralen) und der nationalen (integrativen) Amtsausgestaltung. Abschließend wird ein Ausblick formuliert, welche Möglichkeiten sich aus dieser Untersuchung für den BfDI im nationalen Bereich ergeben.

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2018

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