Vom quantitativen zum qualitativen Datenschutz
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Diese Arbeit identifiziert die verschiedenen Leitbilder, die für den Erlass und die Reform des allgemeinen Datenschutzrechts auf Bundesebene maßgeblich wurden: Rationalisierung, Privatsphäre, Sicherheit, Systemdatenschutz und e-Privacy. Sie veranschaulicht die Veränderung der verfassungs- sowie europarechtlichen und technischen Ausgangsbedingungen, die den jeweiligen Leitbildwandel bedingten. Es wird ein grundlegender Wandel des Anspruchs an die gesetzgeberische Regulierung von Datenverarbeitungstechnologien, -tätigkeiten und -verfahren aufgezeigt: Galt zunächst der Schutz des Einzelnen vor dem Einsatz von Datenverarbeitungstechniken durch Dritte als primäres Ziel der Datenschutzgesetzgebung, bildet dieses mittlerweile die grundrechtskonforme Ausgestaltung der Datenverarbeitungstechnik. Insoweit kann das Verständnis von Recht und Technik inzwischen als kooperativ beschrieben werden.