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Vertragsschluss und vertragliches Verschulden beim Einsatz von künstlicher Intelligenz und Softwareagenten

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Gegenstand der Untersuchung ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz für den Vertragsschluss im Zivilrecht sowie die hieraus resultierende vertragliche Haftung. Zunächst werden die für eine rechtliche Bewertung entscheidenden technischen Merkmale einer Künstlichen Intelligenz herausgestellt. Sodann widmet sich die Arbeit der Einordnung der von einer Künstlichen Intelligenz abgegebenen Erklärung als Willenserklärung und bestimmt ferner die Möglichkeiten zur Anfechtung. Auch wird erörtert, ob eine Künstliche Intelligenz als Stellvertreter für ihren Nutzer auftreten kann. Ihren Schwerpunkt findet die Arbeit bei der Bestimmung der vertraglich anzuwendenden Sorgfalt, § 276 Abs. 2 BGB, wenn sich die Vertragsparteien zur Erbringung ihrer Leistungspflicht einer Künstlichen Intelligenz bedienen. Auch wird ein Ausblick auf andere sich anschließende Problemstellungen (etwa die Versicherbarkeit oder ein möglicherweise erforderliches gesetzgeberisches Regelungsbedürfnis für Künstliche Intelligenz) gegeben.

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2018

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