Entnahmeansprüche der Gesellschafter von Personengesellschaften wegen Einkommen- oder Körperschaftsteuer
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Personengesellschaften sind weder Schuldner der Einkommen- noch der Körperschaftsteuer. Unabhängig von zivilrechtlichen Gewinnausschüttungen unterliegen die Gesellschafter einer Personengesellschaft der Besteuerung nach dem Einkommen- oder Körperschaftsteuergesetz, soweit ihnen steuerlich Gewinnanteile zugewiesen werden. Nach Darstellung steuerlicher Grundstrukturen widmet sich die Arbeit der Frage, ob den Gesellschaftern ohne Regelungen im Gesellschaftsvertrag zivilrechtlich Entnahmerechte zustehen, um die auf ihre steuerlichen Gewinnanteile entfallende Einkommen- oder Körperschaftsteuer bezahlen zu können. Im Anschluss wird untersucht, welche Regelungen die Gesellschafter von Personengesellschaften im Gesellschaftsvertrag vereinbaren können. Dabei werden Beispiele für diese sogenannten Steuerklauseln erarbeitet. Schließlich wird erörtert, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft Auswirkungen auf die zuvor dargestellten Themenkomplexe hat.