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Die Strafbarkeit fehlender Information und Beratung nach § 264a StGB

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Der Straftatbestand des Kapitalanlagebetruges (§ 264a StGB) ist sowohl im Wirtschaftsstrafrecht als auch im Zivilrecht eine praktisch bedeutsame Vorschrift. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Prospektfehler, die im Zivilrecht einen Schadensersatzanspruch begründen, auch zu einer Strafbarkeit wegen Kapitalanlagebetrugs führen können. Es wird dargelegt, dass ein identisches Verständnis der haftungs- bzw. strafbarkeitsbegründenden Umstände im Zivil- und Strafrecht mit der im Strafrecht geltenden strikten Gesetzesbindung nicht vereinbar ist. Methodisch knüpft die Arbeit an die nach wie vor nicht abschließend geklärte Frage nach der Grenze zulässiger Auslegung an und beschäftigt sich intensiv mit dem Verständnis des Verbotes strafbarkeitsbegründender bzw. erhöhender Analogien. Im Ergebnis verdeutlicht die Arbeit, dass ein im Vergleich zur zivilrechtlichen Prospekthaftung engerer Anwendungsbereich des § 264a StGB aus strafrechtlicher Perspektive auch normativ plausibel ist.

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2019

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