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Die Legitimation einer originären Verbandsstrafe

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Die Arbeit widmet sich der Legitimation einer originären Verbandsstrafe. Diese erfolgt mittels einer retributiv-expressiven Verbandsstraftheorie, die sich an die Verbandsschuld sowie an den Auswirkungen der Tat für die Allgemeinheit orientiert. Zuvor herausgefilterte Maximen der Strafe wurden unter Berücksichtigung der Eigenheit des Verbandes als personal-reale Systemeinheit modifiziert und weiterentwickelt. Im Mittelpunkt der Verbandsstraftheorie steht der Verband als sozialer Akteur, der durch sein Verbandshandlungsunrecht eine gesellschaftliche Erwartungshaltung verletzt hat, wodurch das Rechtsempfinden der Gesellschaft erschüttert wurde. Durch das in der Verbandsstrafe enthaltene Missbilligungsurteil wird auf die in der Verbandsstraftat enthaltene sozialethische Verletzung des Rechts als Recht (sog. Geltungsschaden) reagiert, indem sowohl dem Verband, der Gesellschaft als auch dem Opfer kommuniziert wird, dass der Verband seiner sozialethischen Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist und durch die Verbandsstrafe der entstandene Geltungsschaden wiederhergestellt wurde.

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2019

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