Resozialisierung und Außenkontakte im geschlossenen Vollzug
Autoren
Mehr zum Buch
Die Untersuchung befasst sich mit dem Thema des Außenkontakts während des Strafvollzugs am Beispiel der Telefonie. Die Auswertung kriminologischer Erkenntnisse ergibt, dass sich Kontakt sowohl negativ als auch positiv auf die Resozialisierung der Gefangenen auswirken kann, wobei die positiven Auswirkungen im Regelfall überwiegen. Im Rahmen der Untersuchung werden 20 Gefängnisse hinsichtlich ihrer Telefoneinrichtungen untersucht. Dabei zeigte sich, dass in vielen Anstalten die Telefonie die Resozialisierung kaum fördert. Aus der rechtlichen Untersuchung des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsprinzips folgt, dass dieses sowohl Pflichten, Ansprüche als auch Abwehrrechte der Gefangenen enthält. Die darauf aufbauende Untersuchung der Telefonnormen der Strafvollzugsgesetze ergab, dass diese teilweise verfassungswidrig sind. Die Untersuchung der Telefonpraxis zeigt, dass diese in vielen Anstalten teilweise rechtswidrig ist. Abschließend widmet sich die Arbeit in einem Ausblick der Frage, inwieweit Internetanwendungen und Mobiltelefone im Strafvollzug zugelassen werden können.