Wertminderungen und Minderwert
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Viele Sachverständige aus den über 250 Sachgebieten, werden häufig – Kfz-Sachverständige sogar fast immer – in ihrer Berufsausübung damit konfrontiert, Wertminderungen und Minderwert bei der Beurteilung von Objekten unterschiedlichster Art zu berechnen und das nicht nur bei Mängeln und Schäden. Wenn man unserem Zeitalter ein Etikett anheften kann, dann das der Ökologie. Diese Aussagen bedürfen aber der Einschränkung, dass sie sich auf diejenigen Bereiche beziehen, in denen die Bedeutung ökologischen Handelns vergleichsweise offensichtlich ist: z. B. auf spritsparende Autos – bis hin zur Umstellung auf Elektrofahrzeuge –, effizientere Konstruktion von Schiffen und Flugzeugen, Wärmedämmung von Gebäuden, Optimierung von Produktionsprozessen – ganz allgemein auf Energieeinsparung. Die Berücksichtigung ökologischer Aspekte wird in Zukunft aber immer weitere Bereiche erfassen, u. a. der Schadensregulierung und der Beurteilung von Mängeln. Je mehr eine Regulierung von Schäden und Mängeln gebrauchter oder instand gesetzter Gegenstände erfolgt, umso wichtiger wird in diesem Zusammenhang die Beurteilung einer in diesem Zusammenhang fast stets auch anfallenden Wertminderung.