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Die persönliche Haftung von Unternehmensleitern, insbesondere Leitern juristischer Personen, bei Insolvenz des Unternehmens nach dem französischen Insolvenzgesetz vom 13. Juli 1967

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Dem deutschen Rechtskreis fremd und für deutschsprachige Juristen und Unternehmer nicht selten überraschend ist die Möglichkeit des insolvenzrechtlichen Haftungsdurchgriffs auf das persönliche Vermögen von Leitern, Hintermännern oder Muttergesellschaften zahlungsunfähiger juristischer Personen. Die Abhandlung enthält eine ausführliche Darstellung und dogmatische Erforschung der Haftungsinstitute unter Aufbereitung der umfangreichen Judikatur und Literatur, deren rechtsfortbildender Gehalt in die jüngste Reform des französischen Insolvenzrechts eingebracht wurde. Die Arbeit bietet damit auch Aspekte zu den deutschen Reformüberlegungen.

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1986

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