Das Recht auf ein sachgerechtes Verfahren im Zivilprozess
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Die Vorstellung einer nach Anlage und konkreter Ausgestaltung sachgerechten und humanen Justiz ergreift das gesamte Prozessrecht. Die vorliegende Arbeit versucht, den Nachweis zu erbringen, dass ein individuelles «Recht auf ein sachgerechtes Verfahren im Zivilprozess» für jedermann existiert und die Frage zu klären, auf welchen Grundlagen ein solches basiert. Dabei wird insbesondere untersucht, ob ein solcher Anspruch unmittelbar aus der Verfassung abgeleitet und schliesslich zum subjektiven umfassenden Prozessgrundrecht für jeden Bürger erhoben werden kann. Die Arbeit unterstreicht argumentativ, dass ein neuer «Lehrbegriff» mit praxisrelevantem Bezug geschöpft worden ist. Zudem enthält sie - passim - eine grundrissartige Darstellung des geltenden Prozessrechts.