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Die "modifizierte Zugewinngemeinschaft" in zivil- und steuerrechtlicher Sicht

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Als «modifizierte Zugewinngemeinschaft» bezeichnet die Kautelarjurisprudenz ehevertragliche Anpassungen des gesetzlichen Güterrechts an konkrete Eheführungstypen. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, aus welchen Gründen und mit welchen Konsequenzen derartige Vertragsmodifikationen der Zugewinngemeinschaft sinnvoll oder gar notwendig sind: Einerseits sollen Fehlregelungen im Recht des gesetzlichen Güterstandes korrigiert und übermäßige wirtschaftliche Belastungen durch den Zugewinnausgleich eingedämmt werden, andererseits soll aber gerade dadurch ein Ausweichen - besonders unternehmerisch engagierter Eheleute - in die reine Gütertrennung vermieden werden.

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1989

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