Aspekte des Untergebenenschutzes im früheren und geltenden Militärstrafrecht
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Die zentralen Strafvorschriften zum Untergebenenschutz betreffen die «Mißhandlung» und «entwürdigende Behandlung» Untergebener, die sich - von gewissen Änderungen abgesehen - in den Militärstrafgesetzen seit dem Jahre 1872 finden. Die Untersuchung befaßt sich mit der Entwicklung dieser Vorschriften und ihrer jeweiligen Handhabung durch die Rechtsprechung, die teilweise speziellen Militärstrafgerichten oblag. Es wird aufgezeigt, daß die heutige Praxis sich keineswegs durch einen stärkeren strafrechtlichen Schutz des Untergebenen vor Übergriffen Vorgesetzter auszeichnet als in der Zeit bis 1945. Insbesondere anhand der seit 1957 veröffentlichten Jahresberichte des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages werden konkrete Gefahren für einen effektiven strafrechtlichen Schutz der Untergebenen in der heutigen Bundeswehr aufgezeigt.