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Neuregelung des Einsichtsrechts
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Die vorliegende Arbeit knüpft an die nach der Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes begonnene Diskussion über das Verhältnis der im Bundesdatenschutzgesetz garantierten Auskunftsrechte zu dem längst bestehenden, im Betriebsverfassungsrecht geregelten Einsichtsrecht des Arbeitnehmers an. Sie beschäftigt sich mit der Notwendigkeit, das Einsichtsrecht in Anbetracht der Datenschutzgrundsätze neu zu regeln.
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1990
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