Der Schutz von Halbleitererzeugnissen der Mikroelektronik im deutschen Rechtssystem
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Topographien von Halbleitererzeugnissen der Mikroelektronik, bekannt in der Form der Mikrochips, werden durch das Halbleiterschutzgesetz vom 22. Oktober 1987 geschützt. Es handelt sich um die Kodifizierung eines in der deutschen Gesetzgebung völlig neuartigen Sonderschutzrechts sui generis, das einer bestimmten Form der Produktpiraterie, dem Abkopieren von Mikrochips und Verkaufen der Duplikate durch unlautere Hersteller, abhelfen soll. Die vorliegende Arbeit erklärt die zum Verständnis dieses Schutzrechts notwendigen technischen und terminologischen Gegebenheiten und stellt den Rechtsschutz von Halbleitererzeugnissen im traditionellen System des gewerblichen Rechtsschutzes sowie Inhalt, Systematik und Probleme des Halbleiterschutzgesetzes dar. Bestandteil ist auch eine Sammlung der wichtigsten Rechtsquellen und Materialien.