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Randnutzung durch Rundfunkanstalten

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Urheberrechtliche Grenzen der Gestaltung von Honorarbedingungen der Rundfunkanstalten und Tarifverträgen für Urheber und ausübende Künstler werden anhand der Zweckübertragungstheorie, der 31 Abs. 4, 88 Abs. 1 Nr. 2-4 UrhG und der Kontrolle nach dem AGBG geprüft. Der Autor erörtert Fragen zulässiger Zweitverwertung von Fernsehfilmen für audiovisuelle Medien. Die Untersuchung strebt ein ausgewogenes Ergebnis zwischen Urheberrechtsschutz und Recht am Arbeitsergebnis der Rundfunkanstalten an.

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1991

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