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Reform des Aktienrechts durch die Strukturrichtlinie der Europäischen Gemeinschaften

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Die Aktienrechte der EG-Mitgliedstaaten unterscheiden sich ein Jahr vor der geplanten Vollendung des europäischen Binnenmarktes noch in wesentlichen Bereichen. Durch die Strukturrichtlinie der EG sollen die unterschiedlichen Rechtsvorschriften, insbesondere zum organisatorischen Aufbau von Aktiengesellschaften, zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer, zum Vollmachtstimmrecht der Kreditinstitute und zur Gewinnverwendung, einander angeglichen werden. Die vorliegende Abhandlung befaßt sich mit den hierzu geplanten Neuregelungen und den Konsequenzen für das geltende deutsche Recht.

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1992

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