Ehe, Familie und die (Verfassungs-)Widrigkeiten des Einkommensteuerrechts
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Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 29.5. und 12.6.1990 haben eine lebhafte Diskussion zur Verfassungsmäßigkeit von Grund- und Kinderfreibeträgen ausgelöst. Die verfassungsrechtlichen Bedenken beschränken sich jedoch nicht auf diese beiden Bereiche. Aufbauend auf einer zusammenfassenden Darstellung der Begriffsinhalte und Grundrechtsdimensionen des Art. 6 Abs. 1 GG, erörtert die vorliegende Untersuchung zunächst die Grundaussagen des Bundesverfassungsgerichts zu Ehe und Familie im Steuerrecht. Anschließend werden die ehe- und familienrelevanten Vorschriften des Einkommensteuergesetzes auf ihre Vereinbarkeit mit Art. 6 Abs. 1 GG, ggf. in Verbindung mit anderen tragenden Verfassungsbestimmungen, überprüft. Dabei werden erhebliche verfassungsrechtliche Defizite deutlich, die sich nicht auf den viel diskutierten Bereich der Kinderfreibeträge beschränken. Herausragendes Beispiel ist die Verfassungswidrigkeit des Haushaltsfreibetrags in Verbindung mit der Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten. Aber auch für die Kinderfreibeträge seit 1986 ergibt sich ein erheblicher Nachholbedarf.