Das selektive Vertriebssystem
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Weit über 30% des Konsumgütervertriebes wickeln sich über selektive Vertriebssysteme ab. Es handelt sich hierbei um eine Vertriebsform, bei welcher der Hersteller den Vertriebsweg über den Großhändler bis hin zum Endabnehmer maßgeblich kontrolliert. Wegen den regelmäßig damit verbundenen Absprachen zwischen Hersteller und Zwischenhändler berührt das selektive Vertriebssystem das Kartellrecht. Gelingt es einem Ausgeschlossenen , in den Besitz von Selektivware zu gelangen und diese zu vertreiben, kann ein solches Verhalten gegen das Lauterkeitsrecht verstoßen. Schließlich berührt selektiver Vertrieb oft das Internationale Privatrecht und das Europa-Recht, da er supranational organisiert wird. Die vorliegende Arbeit bespricht die aufgezeigten Rechtsprobleme systematisch.