Beamtenstatut und Europäische Gemeinschaften
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Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer bildet eine der Grundlagen der Europäischen Gemeinschaft. Diese Freizügigkeit findet allerdings gemäß Art. 48 Abs. 4 EWG-Vertrag keine Anwendung auf die «Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung». Die vorliegende Studie beinhaltet neben einem Rechtsvergleich der Zugangsvoraussetzungen in den öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten die Untersuchung, welche konkreten Stellen in der öffentlichen Verwaltung auch weiterhin den eigenen Staatsangehörigen vorbehalten sind. Dabei wird neben der Frage nach der Kompetenz der Gemeinschaftsorgane zur Auslegung gemeinschaftsrechtlicher Begriffe ein Augenmerk auf die staatliche Leistungsverwaltung gelegt. Ferner werden die praktischen Auswirkungen der Freizügigkeit auf ein Stellenbesetzungsverfahren behandelt.