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Testamentsvollstreckung am Gesellschaftsanteil eines persönlich haftenden Gesellschafters

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Die Rechtsentwicklung zur Frage der Nachlaßzugehörigkeit von Personengesellschaftsanteilen und die Anerkennung der Testamentsvollstreckung an Kommanditanteilen ermöglicht auch eine Testamentsvollstreckung an Komplementäranteilen. Über 139 HGB kann durch Rechtsfortbildung eine Legitimation für den Testamentsvollstrecker geschaffen werden, den Gesellschafter-Erben im Rahmen der Verwaltungstätigkeit über 2206 BGB hinaus unbeschränkt persönlich zu verpflichten. Dies läßt sich auch mit dem gesetzlichen Leitbild der Testamentsvollstreckung und den gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen des Abspaltungsverbots, der Selbstorganschaft und der Kernbereichslehre in Einklang bringen.

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1994

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