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Der Tatverdacht im Ermittlungsverfahren
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Der Tatverdacht hat für das Ermittlungsverfahren erhebliche Bedeutung. Erst die Feststellung eines Verdachts ermöglicht die Einleitung und Fortsetzung eines Ermittlungsverfahrens. Die Aufgabe der Verdachtsfeststellung obliegt dabei in vielen Fällen der Polizei, die die Ermittlungsverfahren weitgehend selbständig einleitet und führt. Der Autor vergleicht den Tatverdachtsbegriff des Gesetzes und seine Auslegung durch die Rechtsprechung mit dem Tatverdachtsbegriff der Polizei. Dieser Vergleich und eine Untersuchung über die Kontrolle der Verdachtsfeststellung sollen klären, ob der Tatverdachtsbegriff noch zeitgemäß und einem modernen Strafverfahren angemessen ist.
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1994
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