Empfehlungen zur Kriegsopferfürsorge
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Einzigartige Zusammenfassung aller relevanten Regelungen zur Kriegsopferfürsorge Eine Vielzahl von Einzelregelungen zur Leistungsbemessung der Kriegsopferfürsorge, die weitgehend auch für andere Bereiche des Sozialen Entschädigungsrechts gelten, findet sich in Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, in Erlassen der Länder, Protokollen über Länderreferentenkonferenzen, in Einzelregelungen der Hauptfürsorgestellen und Gerichtsentscheidungen. In den »Empfehlungen zur Kriegsopferfürsorge« sind sie als Arbeitsgrundlage zusammengefasst. Vom BMAS empfohlen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einem Rundschreiben darum gebeten, im gesamten Bundesgebiet nach den »Empfehlungen zur Kriegsopferfürsorge« zu verfahren. Umfangreiche Inhalte A. Allgemeiner Teil Leistungsarten Verfahren, Organisation und Zuständigkeiten Einkommen: Ermittlung, Einkommensarten, Einsatz des Einkommens Einsatz des Vermögens Erstattungsansprüche, Überleitung von Ansprüchen Besonderheiten der Leistungserbringung für Berechtigte nach dem OEG, IfSG, SVG, ZDG, HHG, StrRehaG, VwRehaG B. Besonderer Teil Hier sind die einzelnen Hilfearten der Kriegsopferfürsorge erläutert, so u. a. Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erziehungsbeihilfe und Wohnungshilfe.