Die Mietsicherungsdienstbarkeit
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Die Arbeit befaßt sich mit der dinglichen Sicherung von langfristigen Mietverhältnissen durch Dienstbarkeiten, vor allem Benutzungsdienstbarkeiten. Mit diesem Sicherungsinstrument versucht die Vertragspraxis, das Nutzungsrecht vor allem des gewerblichen Mieters vor den Gefahren einer Insolvenz des Vermieters zu schützen. Die Gefahren gehen besonders vor einer vorzeitigen Sonderkündigung des Mietverhältnisses durch den Grundstückserwerber gem. 57 a ZVG bzw. 21 Abs. 4 KO aus. Das Sicherungsrecht wirft zahlreiche Rechtsprobleme auf. Die Arbeit gibt im Rahmen einer Gesamtdarstellung des Sicherungsrechts praxisbezogene Antworten auf diese Rechtsprobleme unter Auswertung einer bundesweiten Notar-Umfrage. Sie geht dabei von dem dogmatischen Ansatz aus, daß es sich bei der Mietsicherungsdienstbarkeit um ein fiduziarisches Sicherungsrecht handelt.