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Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von Kollegialorganen

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Mit Schlagwörtern wie «Produkthaftung», «Industrieabfall» und «Subventionsbetrug» verbindet sich in der Gesellschaft zunehmend der Ruf, die Führungsspitzen von Wirtschaftsunternehmen auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Die Mitglieder der Geschäftsleitungen stehen vor der Frage, wo die Grenze zwischen strafrechtlich erlaubtem und verbotenem Verhalten verläuft. Dies gilt für das Verhalten bei gemeinsamen Abstimmungen, aber auch dort, wo eine Geschäftsverteilung existiert. Die Lösungen, die das Buch auf solche gremiumsspezifischen Fragen bereithält, gehen auch Parteispitzen, politische Gremien, richterliche Spruchkörper, Redakteurkollektive und überhaupt alle Bereiche der Teamarbeit an. Den Strafjuristen konfrontieren diese Fragen mit neuartigen dogmatischen Schwierigkeiten, weil unser Strafrecht zuallererst auf den Einzeltäter zugeschnitten ist. Sie betreffen die Lehren von Täterschaft und Teilnahme, Garantenstellung, Kausalität und objektiver Zurechnung. Zur Aufarbeitung dieser Probleme beizutragen, ist das zweite Anliegen des Buches.

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1995

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