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Der strafrechtliche Schutz der Computerdaten gegen die Angriffsformen der Spionage, Sabotage und des Zeitdiebstahls

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Mit dem zweiten Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 15. Juni 1986 (WiKG) wurden unter anderem die Tatbestände des sogenannten Computerstrafrechts in das Strafgesetz eingefügt. Die damit erfaßten Einzeldelikte divergieren nach Rechtsgut und Angriffsformen, bilden also dogmatisch keine einheitliche Kategorie. Wohl aber sind Daten das all diesen Delikten gemeinsame Angriffsobjekt. Die Autorin liefert in ihrer Studie eine Analyse des Begriffs Daten, arbeitet jene Strukturelemente heraus, die den in Rede stehenden Einzeldelikten gemeinsam sind und problematisiert in umfassender Weise deren gesetzliche Regelung. Die rechtliche Bewertung bleibt dabei immer streng auf die technischen Gegebenheiten bezogen.

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1995

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