Der Rechtsgedanke der Konpensation als Legitimationsgrundlage für die regelungsersetzende Verwaltungsabsprache
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Neben den klassischen Handlungsformen spielt die informelle Absprache zwischen Behörden und Privaten im Verwaltungsalltag eine zunehmend wichtige Rolle. Dies gilt vornehmlich im Kontext immer komplizierterer technischer Sachverhalte, z. B. bei der Genehmigung komplexer Anlagen sowie im Naturschutzrecht. Ausgehend von der Feststellung, daß es bislang nicht gelungen ist, die Verwaltungsabsprache auf eine gesicherte Dogmatik zu gründen, zeigt der Autor auf, unter welchen Prämissen kompensatorische Handlungen eines Privaten geeignet sein können, die bei informellem Handeln auf Seiten des Verwaltungsträgers auftretenden Regelungs- und Vollzugsdefizite aufzufangen. Im Anschluß an die Typisierung gängiger Absprachekonstellationen befaßt sich die Arbeit mit den Voraussetzungen für die de lege ferenda - gegebenenfalls bereichsspezifisch - zu leistende gesetzliche Normierung informeller Handlungsweisen der Verwaltung.