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Die Form der Rechtsgeschäfte im internationalen Privatrecht - Art. 11 EGBGB

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Die Sonderanknüpfung der Form der Rechtsgeschäfte im internationalen Privatrecht, Art. 11 EGBGB, hat eine sehr alte Tradition. Sie hat sich aus dem praktischen Bedürfnis des internationalen Rechtsverkehrs entwickelt. Die Tradition wurde auch mit der Neuregelung des EGBGB am 1.9.1986 nicht gebrochen: Art. 11 alter Fassung wurde nahezu unverändert übernommen. Gleichzeitig fanden allerdings erstmals Normen Aufnahme in das IPR, die - entsprechend einer allgemein erkennbaren Entwicklung in Gesetzgebung und Judikatur - den Schutz der schwächeren Vertragspartei im Auge haben. Die uneingeschränkte Sonderanknüpfung der Form der Rechtsgeschäfte, die immerhin geeignet ist, den Schutzzweck interner Formvorschriften zu vereiteln, dürfte vor dem Hintergrund dieser Entwicklung dem heutigen Rechtsverständnis kaum mehr entsprechen. Diese Arbeit versucht sich deshalb an Begrenzungsmodellen, die zugunsten des Schutzes der schwächeren Vertragspartei für notwendig erachtet werden.

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1996

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