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Ordnungsbehördengesetz Thüringen

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Die Kommentierung behandelt alle Fragen und Probleme aus dem Ordnungsbehördenrecht, wie z. B. die unmittelbaren Ausführungen ordnungsbehördlicher Maßnahmen. Eine Vielzahl praktischer Beispiele machen das Werk zu einer wertvollen Hilfe im Arbeitsalltag. Aus praktischen Erwägungen wurde dem Kommentar der Gesetzestext vorangestellt. Die Kommentierung wird durch einen reichhaltigen, praxisdienlichen Anhang ergänzt; darin finden sich u. a. Muster von Verfügungen und Verordnungen, z. B. einer Obdachloseneinweisung, eines Versammlungsverbotes, die Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, das Muster eines Vertrags mit einem Abschleppunternehmen und eine Übersicht über die wichtigsten ordnungsrechtlichen Zuständigkeiten und die Einbindung der allgemeinen Ordnungsbehörden im Kampf gegen die Corona-Pandemie in Thüringen. Der Praxis-Kommentar ist die geeignete Arbeits- und Orientierungshilfe für alle Mitarbeiter(innen) bei den Polizei- und Ordnungsbehörden, alle juristisch mit dieser Rechtsmaterie befassten Institutionen und Personen (Gerichte, Anwaltschaften, Rechtsanwälte usw.), sowie für den gesamten Lehr- und Ausbildungsbereich. Rechtsanwalt Dr. Norbert Rücker (†) war Beigeordneter für Recht und Umwelt bei der Stadt Weimar und davor Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes der Stadt Fulda. Daneben wirkte er als Leiter des Arbeitskreises der Ordnungsamtsleiter beim Hessischen Städtetag und als Vorsitzender des Arbeitskreises für das Recht der öffentlichen Einrichtungen beim Deutschen Städtetag. Doris Bruckner ist hauptamtliche Dozentin der Thüringer Verwaltungsschule in Weimar für die Bereiche Ordnungsrecht und öffentliches Baurecht, Andreas Blümel ist Fachbereichsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Pößneck.

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ISBN
9783861155065

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1995

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