Chancen und Grenzen der Landesverfassungen im deutschen Bundesstaat der Gegenwart
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Die völlige Neugestaltung der konstitutionellen Ordnung in der ehemaligen DDR bietet einen aktuellen Anlaß dafür, das in der Literatur vernachlässigte Landesverfassungsrecht zum Thema rechtspolitischer Diskussion zu machen. Die Autorin beschäftigt sich zunächst mit den auf den Inhalt der Landesverfassungen entscheidend einwirkenden Rahmenbedingungen. Der den Ländern belassene Spielraum politischer Gestaltung ist im wesentlichen durch die Homogenitätsvorschriften, den Vorrang des Bundesrechts, die bundesstaatliche Kompetenzordnung sowie auch die fortschreitende Europäische Integration bestimmt. Es wird dargelegt, daß die Werteordnung der Landesverfassungen ungeachtet regionalspezifischer Ausprägungen eine weitere maßgebliche inhaltliche Beeinflussung durch ihren Entstehungszeitpunkt erfahren hat. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in einer Analyse der einzelnen Landesverfassungsbestimmungen im Detail: Im Wettbewerb um die besten Lösungen im innerdeutschen Verfassungsvergleich wird jeweils für die Bereiche Staatsvolk, Staatsorganisation, Staatszielbestimmungen und Grundrechte auf die modell- und identitätsstiftenden Funktionen der einzelnen Regelungen eingegangen. Die Verfasserin zeigt auf, daß manche originelle landesverfassungsrechtliche Regelungsvariante als Impuls für eine Reform der übrigen Landesverfassungen oder des Grundgesetzes verwertbar gemacht werden könnte. Zugleich werden auch Schwachpunkte einzelner Landesverfassungsbestimmungen erhellt und Reformvorschläge unterbreitet. Diese Darstellung verdeutlicht, daß die Landesverfassungen sich weder darauf beschränken, maßstabsverkleinerte Ausgabe des Grundgesetzes zu sein, noch untereinander einen unitarischen Schematismus aufweisen. Sie sind politisches Experimentierfeld für Lösungen, die auf Bundesebene noch nicht konsensfähig sind und bieten eine Fülle von Chancen, der Entwicklung des deutschen Verfassungsrechts neue Impulse zu geben. In einem abschließenden Kapitel werden gemeinsame Tendenzen und Vereinheitlichungstrends in der jüngsten gliedstaatlichen Verfassungsrechtsentwicklung herauskristallisiert.