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Die Bewältigung hoheitlich begangenen Unrechts durch fremde Zivilgerichte

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In den Jahren 1994 und 1995 gestand ein US-Bundesgericht auf Hawaii Opfern des Marcos-Regimes annähernd 2,0 Mrd. aus dem Nachlaß des 1986 gestürzten philippinischen Diktators zu. Damit konnten die Kläger ihre Schadensersatzforderungen wegen Menschenrechtsverletzungen durchsetzen. Der Marcos-Prozeß war das bisher größte von mehreren US-amerikanischen Zivilverfahren gegen einen ausländischen Staat oder Amtsträger wegen Menschenrechtsverletzungen. In der vorliegenden Arbeit werden die in solchen Prozessen aufgeworfenen Rechtsfragen erörtert. Der Verfasser untersucht die Immunität ausländischer Staaten und ihrer Amtsträger, die Zuständigkeit der US-Bundesgerichte gegenüber den Bundesstaaten sowie die internationale Zuständigkeit deutscher und US-amerikanischer Zivilgerichte. Weitere Überlegungen gelten dem internationalen Schutz der Menschenrechte außerhalb völkerrechtlicher Verträge, der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit für Menschenrechtsverletzungen und den kollisionsrechtlichen Fragen der Marcos-Prozesse. Ferner diskutiert der Verfasser den Torture Victim Profection Act von 1991, mit dem der Kongreß der Vereinigten Staaten die Rechtsprechung der Bundesgerichte gegen ausländische Amtsträger teilweise kodifiziert hat. Abschließend werden die Hintergründe der Marcos-Verfahren und ähnlicher Prozesse aufgezeigt. Der Verfasser beurteilt die von ihm beschriebene Rechtsentwicklung insgesamt positiv. Sie müsse vor dem Hintergrund der Rechtskultur der Vereinigten Staaten verstanden werden. Zivilverfahren könnten jedoch auch in Europa zur Bewältigung und Wiedergutmachung hoheitlich begangenen Unrechts beitragen.

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1997

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