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Der Anspruch des Gläubigers einer Kapitalgesellschaft auf Errichtung einer wirksamen Jahres- und, oder Zwischenbilanz
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Gläubiger von Kapitalgesellschaften sind sowohl im Anwendungsbereich des 302 AktG als auch bei der Pfändung von Ansprüchen gemäß 31 GmbHG auf zutreffende Auskünfte über deren Vermögenslage angewiesen. Es wäre für sie von besonderem Interesse, könnten sie aktiv aus eigenem Recht auf die Erstellung richtiger Bilanzen hinwirken. Die Arbeit untersucht deshalb, ob zu ihren Gunsten ein zivilrechtlicher Anspruch auf Errichtung wirksamer Bilanzen begründbar ist.
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1997
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