Der Einfluß des Zivilrechts auf die strafrechtliche Begriffsbestimmung am Beispiel der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB
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Die Abhandlung untersucht, ob und inwieweit die zivilrechtlichen Regeln über Willenserklärungen Einfluß auf die strafrechtliche Auslegung der Urkunde und ihrer Echtheit haben. Anhand von Beispielen wird der Einfluß jeder einzelnen Zivilrechtsnorm überprüft. Dabei wird zunächst die Erklärung unter eigenem Namen und daran anschließend das Handeln unter fremdem Namen untersucht. Die Verfasserin kommt zu dem Schluß, daß Ausgangspunkt für die strafrechtliche Echtheitsbestimmung die zivilrechtliche Zuordnung der Erklärung zum Anscheinsaussteller ist. Erst wenn die Erklärung zivilrechtlich nicht zugerechnet werden könne, sei zu prüfen, ob die fehlende Zurechenbarkeit zugleich eine Identitätstäuschungsgefahr verursache. In diesem Fall sei strafrechtlich eine unechte Urkunde anzunehmen.