Städtebaurecht im Rechtsvergleich
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Das Städtebaurecht gehört zu den Standardgebieten des nationalen besonderen Verwaltungsrechts. Seine Grundpfeiler, die Kommunal- und die Eigentumsordnung, sind Institutionen, die eine starke Prägung durch die Rechtstradition des jeweiligen Landes aufweisen. Trotz dieser Umstände zeigt der Autor auf, daß sich die Reformdiskussion in drei wichtigen europäischen Baurechtsordnungen mit denselben Problemen beschäftigt: Verfahrensbeschleunigung, Entbürokratisierung, Hebung der Bürgerfreundlichkeit, Deregulierung und Dezentralisierung. Das deutsche, englische und französische Planungs- und Plandurchführungsinstrumentarium wird ausführlich dargestellt und miteinander verglichen. Ihre spezifischen Funktionen im Blick auf den privaten Wohnungsbau werden herausgestellt. Nicht zuletzt wird die Rolle der Gerichte bei der Kontrolle von Planungs- und Genehmigungsentscheidungen in den drei Ländern untersucht.