Die Stellung der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken in der Wirtschafts- und Währungsunion nach dem Vertrag von Maastricht
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Mit dem Vertrag von Maastricht wird die primärrechtliche Grundlage für die Errichtung eines Europäischen Systems von Zentralbanken (ESZB) geschaffen. Der Aufbau des ESZB und die Übertragung nationaler Hoheitsrechte auf die Europäische Zentralbank führen zum vorläufigen Höhepunkt monetärer Integration in Europa. Die institutionellen und materiell-rechtlichen Regelungen wirken prägend für die künftige Wirtschafts- und Währungsverfassung der Gemeinschaft. Der vorausgehende Prozeß ist durch eine stetige Intensivierung der Beziehungen in der Wirtschafts- und Währungspolitik der Mitgliedstaaten sowie eine zunehmend institutionalisierte Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken gekennzeichnet. Unter Darstellung und kritischer Würdigung dieses Integrationsprozesses wird die Stellung der Europäischen Zentralbank und der nationalen Zentralbanken nach dem Vertrag von Maastricht untersucht.