Der fehlerhafte Rechtsakt im Gemeinschafts- und Unionsrecht
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Mit dem Inkrafttreten des EU-Vertrages sollte der mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften eingeleitete Prozeß der europäischen Integration „auf eine neue Stufe“ erhoben werden. Für die Parlamente und Verfassungsgerichte der EU-Mitgliedstaaten stellte sich damit die Frage nach der Kontrolle der Kompetenzausübung der Gemeinschaften und den Rechtsfolgen von kompetenzwidrigen Gemeinschaftsrechtsakten. Diese erste umfassende Darstellung des Rechtsfolgenregimes fehlerhafter Gemeinschaftsrechtsakte behandelt folgende Themenbereiche: die Grenzen der Kompetenzarrogation durch die EG, für welche Fehler besteht ein Fehlerkalkül, wer ist zur Verwerfung fehlerhafter Organakte befugt, die Inexistenz von Gemeinschaftsrechtsakten und die Kontrollmöglichkeiten der Mitgliedstaaten gegenüber dem EuGH. In die Untersuchung miteinbezogen wurden auch die Unionsrechtsakte in der Zweiten und Dritten Säule. Die Rechtsfolgen fehlerhafter Unionsrechtsakte werden auf der Grundlage des EU-Vertrages in der Fassung des Vertrages von Amsterdam untersucht, womit in weiten Bereichen wissenschaftliches Neuland betreten wird.