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Überzeugung beim Strafbefehlserlaß?

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Die Diskussion der Frage, ob der Strafbefehlserlaß auf hinreichenden Tatverdacht gründe oder richterliche Überzeugung zu fordern sei, trennt bisher nicht ausreichend zwischen der Untersuchung der Möglichkeit der Überzeugungsgewinnung und der Untersuchung der verfassungsrechtlichen Implikation bei negativem Ergebnis. Die Arbeit löst diese Zweistimmigkeit der Diskussion auf. Sie kommt in einem ersten Teil zum Ergebnis, daß die Gewinnung richterlicher Überzeugung im Strafbefehlsverfahren nicht möglich ist. Der Strafbefehlserlaß gründet vielmehr auf hinreichendem Tatverdacht, welcher – wie stets bei Anklageerhebung – dem Grade nach dringend ist. In einem zweiten Teil wird die Frage des Verstoßes gegen das Schuldprinzip diskutiert. Dabei wird aufgezeigt, daß die Forderung nach richterlicher Überzeugung mit der Fiktion der Zuverlässigkeit der Beweismittel arbeitet und den verfassungsrechtlichen Befund – Schuldfiktion beim Strafbefehlserlaß – in Wahrheit nicht verbessern kann.

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2000

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