Die Aufrechnung gegenüber dem Vorerben und durch den Vorerben
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Gegenstand der Bearbeitung sind die Aufrechnungsmöglichkeiten gegenüber dem Vorerben und durch den Vorerben, wenn sich eine Nachlaßforderung und eine Eigenverbindlichkeit des Vorerben bzw. eine Nachlaßverbindlichkeit und eine Eigenforderung des Vorerben gegenüberstehen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht dabei die Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung des Nachlaßschuldners mit einer gegen das Eigenvermögen des Alleinvorerben gerichteten Forderung vor Eintritt des Nacherbfalls. Seit einer Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahr 1912 ist es im Ergebnis fast unangefochtene Rechtsprechung und Lehre, daß diese Aufrechnung nicht «statthaft» ist. Der Aufrechnungsausschluß wird dabei aus einer Analogie zu den §§ 2115 BGB, 773 ZPO, 394 BGB gewonnen. Von einer Mindermeinung in der Literatur wird bereits das Bestehen einer Aufrechnungslage mangels Gegenseitigkeit der Forderungen bezweifelt.