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Die künstlerische Darbietung als persönliches und immaterielles Rechtsgut

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Künstlerische Darbietungen werden im Urheberrecht in Gestalt der so genannten »verwandten Schutzrechte« besonders geschützt. Die Natur dieser Rechte ist jedoch noch ungenügend geklärt. Unklar ist insbesondere, ob es sich hier um Persönlichkeitsrechte oder Immaterialgüterrechte handelt, was sich gerade bei der Übertragbarkeit der Rechte gravierend auswirkt. Bislang wurden auf diese Rechte unbesehen urheberrechtliche Erkenntnisse übertragen. Dies führt, wie in der Arbeit entwickelt wird, zu manchen Widersprüchlichkeiten, die auch der Praxis erhebliche Probleme bereiten. Die Arbeit entwickelt – ausgehend von der spezifischen Natur des Schutzgutes »Darbietung« – differenzierte Lösungen zur Rechtsnatur der Leistungsschutzrechte ausübender Künstler. Damit werden diese Rechte in der Praxis leichter und angemessener handhabbar. Im Schlußteil werden Bezüge zum europäischen und internationalen Recht hergestellt. Die Untersuchung ist für alle bestimmt, die in Wissenschaft, in Gesetzgebung oder Rechtsanwendung mit den Leistungsschutzrechten ausübender Künstler befaßt sind. Der Verfasser war Inhaber eines Postdoktorandenstipendiums am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht.

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2000

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