Die deliktische Haftung der Internet-Service-Provider
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Die Bedeutung des Internets nimmt im Zuge der fortschreitenden Technologisierung der Haushalte stetig zu. Mit der wachsenden Bedeutung und Verbreitung des Internets steigt auch die Anzahl der im Online-Bereich stattfindenden Rechtsverletzungen. Aufgrund der besonderen Funktionsweise des Internets wirft die Anwendung deliktsrechtlicher Grundsätze auf unerlaubte Handlungen im Online-Bereich allerdings verschiedene Probleme auf. Diese Probleme werden im Rahmen dieser Arbeit zunächst für das deutsche Recht aufgezeigt und erörtert. Anschließend werden die im französischen, englischen und US-amerikanischen Recht auf deliktsrechtliche Sachverhalte im Internet angewandten Lösungen aufgezeigt und mit den für das deutsche Recht gefundenen Lösungen verglichen. Die praktische Relevanz dieser Gegenüberstellung ergibt sich daraus, daß das Internet aufgrund seiner globalen Ausrichtung keine nationalen Grenzen kennt, ein in das Internet gespeister Inhalt vielmehr von jedem Ort der Welt aus abgerufen werden kann. Jeder Internet-Service-Provider muß aus diesem Grund theoretisch damit rechnen, für unerlaubte Handlungen im Internet nach einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsordnungen zu haften. Vor diesem Hintergrund dient die Untersuchung der Rechtslage in Frankreich, England und den USA der Feststellung der in diesen Rechtsordnungen für die Internet-Service-Provider bestehenden Haftungsrisiken. Zudem wird untersucht, ob Lösungsansätze, Erfahrungen und Erkenntnisse im Bereich der Deliktshaftung der Internet-Service-Provider für deren rechtliche Behandlung in Deutschland fruchtbar gemacht werden können. Eingegangen wird dabei ausführlich auch auf die Haftungsregeln der E-Commerce-Richtlinie.